DSH
Studienkolleg Coburg
Hochschule Coburg (University of Applied Sciences)

Die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) am Studienkolleg Coburg

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Die DSH am Studienkolleg erfolgt nach der "Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an Hochschulen" (RO-DT)1. Das Studienkolleg Coburg erarbeitete auf der Grundlage dieser Rahmenordnung eine "Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für das Studium an deutschen Hochschulen (DSH)", die bei der Hochschulrektorenkonferenz gemäß § 3 Abs. 1 RO-DT am 01.02.2005 unter der Nr. 7-008.05 registriert ist.

Die DSH am Studienkolleg Coburg wird damit nach den Richtlinien der Hochschulrektorenkonferenz und des Fachverbandes Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) durchgeführt. Über die bestandene Prüfung wird das mustergeschützte DSH-Zeugnis des FaDaF ausgestellt.

Eine DSH, die auf der Basis der Rahmenordnung an einer deutsche Hochschule abgelegt wurde, wird in der Regel von allen Hochschulen anerkannt.

1 Beschluss des 202. Plenums der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.06.2004 und Beschluss der Kulrusministerkonferenz vom 25.06.2004


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